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Ab dem Jahr 2023 wird es sowohl philosophische Online-Abende via Zoom als auch gemütliche Treffen vor Ort in der Buchhandlung Pörksen im Stuttgarter Westen geben.

 

Philosophie am Abend 

Der nächste Termin wird noch im Frühjahr 2023 stattfinden - Wir werden das Thema in Kürze hier ankündigen!

 

 
Zur Teilnahme melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse an:

anmeldung [at] stuttgarter-denkart [dot] de

Bei einer Online-Veranstaltung senden wir Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Zoom-Link.

Die Teilnehmer:innen-Zahl ist begrenzt... und kostenlos.

Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag, 8.00 - 22.00 Uhr

Unsere Satzung

Satzung

 

§ 1 Name, Sitz und allgemeiner Zweck

Der Verein Stuttgarter Kreis Gesellschaft für DenkART e. V. mit Sitz in Stuttgart, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung der allgemeinen Bildung in den Bereichen Philosophie, Literatur und Kunst, weitergehend aber auch die Aus- und Fortbildung und die Beratung (keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung) ratsuchender Menschen.

 

§ 3 Die Verwirklichung der Zwecke

Der Satzungszweck wird verwirklicht u. a. durch folgende Maßnahmen:

1.  offene, jedermann zugängliche Veranstaltungen (Vorträge, Expertengespräche, Philosophisches Café etc.), die auf öffentliche Probleme und aktuelle Lebensfragen eingehen

2.  die Einrichtung von Weiterbildungsmöglichkeiten (Workshops)

3.  die Einrichtung beratender Institutionen (z. B. einer Philosophischen Praxis, Konfliktberatung; keine Steuer- und Rechtsberatung)

4.  die Veranstaltung von z. B. Lesungen, eines Literarischen Cafés und Literaturwettbewerben

5.  durch Theateraufführungen, Kunstausstellungen etc.

6. die Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen (Büchereien, Volkshochschulen, Bildungswerken etc.)

7.  eine Vereinszeitschrift, Erstellung und Vervielfältigung von Druckwerken und elektronischen Medien etc.

 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Zum Verein Stuttgarter Kreis - Gesellschaft für DenkART e. V gehören ordentliche (reguläre) und außerordentliche (fordernde, beratende und Ehren-) Mitglieder. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages des Bewerbers.

1.  Ordentliche (reguläre) Mitglieder

Um die ordentliche (reguläre) Mitgliedschaft kann sich jeder bewerben, der die Ziele des Vereins Stuttgarter Kreis- Gesellschaftfür DenkART e. V bejaht und aktiv mitarbeitet.

2.  Außerordentliche Mitglieder

a) Fördernde Mitglieder

Die fördernde Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person erwerben, die die Ziele des Vereins bejaht und sich zur Zahlung eines von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Mindestbeitrages verpflichtet.

b) Beratende Mitglieder (Beirat)

Das Kollegium der beratenden Mitglieder unterstützt die Arbeit des Vereins in ihrer Bemühungen, die Vereinszwecke zu verwirklichen

c) Ehrenmitglied

Die Ehrenmitgliedschaft wird für besondere Verdienste vom Vorstand ausgesprochen. Die Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder werden schriftlich vom Vorstand zu allen offenen Veranstaltungen, zu den Mitgliederversammlungen und zur alle zwei Jahre stattfindenden Hauptversammlung eingeladen. Die Hauptversammlung – als Versammlung der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder – soll die Möglichkeit bieten, die jeweils zurückliegende Tätigkeit des Vereins zu diskutieren und langfristige Pläne und Vorhaben zu erörtern.

Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in satzungsgemäßer Weise zu unterstützen.

 

§ 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Insgesamt kann jeder die Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen, der die Ziele des Vereins bejaht und unterstützt. Ein Mitglied kann jederzeit und ohne Begründung des Austritts ausscheiden. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres in schriftlicher Form erfolgen.

Ein Entzug der Mitgliedschaft wird in begründeten Fällen durch den Vorstand entschieden. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstiger Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

 

§ 7 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres fällig.

Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsverordnung maßgebend.

 

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

1. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die schriftliche Wahl ist erforderlich, wenn dies ein Mitglied verlangt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Der Vorstand entscheidet auch über die Fragen, die der Mitgliederversammlung – zusätzlich zu ihren Aufgaben – zur Entscheidung vorgelegt werden.

2.  Die Ausschüsse

Der Vorstand kann die Ausschüsse widerruflich einsetzen. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, jeweils für verschiedene Geschäftsbereiche, so z. B. für die Geschäftsbereiche Philosophie, Literatur und Kunst, Konzepte auszuarbeiten  und Veranstaltungen  etc. durchzuführen. Die Leiter der Ausschüsse sollen bei Fragen der Ausschussarbeit an den Beratungen des geschäftsruhrenden Vorstandes stimmberechtigt teilnehmen.

3.  Die Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr hält der Verein eine Mitgliederversammlung ab, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Die fordernden, beratenden und Ehrenmitglieder haben darin Diskussions- und Informationsrecht, aber kein Stimmrecht.

Ort und Termin dieser Versammlung werden vom Vorstand bestimmt. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Der Vorstand muss innerhalb von zwei Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 20% der ordentlichen Mitglieder diese schriftlich beantragen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 20% der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a)  Entgegennahme und Diskussion des Tätigkeitsberichts über das abgelaufene Jahr

b)  Genehmigung der Rechnung über das abgelaufene Jahr und Entlastung des Vorstandes

c)  Abberufung und Wahl des Vorstands (im Turnus von fünf Jahren)

d) Planung für das kommende Jahr

e)  Festsetzung des Mindest-Mitgliedsbeitrages für die ordentlichen  und außerordentlichen

Mitglieder

f)  Entzug der Mitgliedschaft in begründeten Fällen.

g) Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder einen Versammlungsleiter und einen Schriftführer; beide haben das Versammlungsprotokoll zu unterzeichnen

Zur Entscheidung dieser Aufgaben (a-g) genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder; die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder an­ wesend sind.

h) Beschlussfassung  über Satzungsänderungen  oder die Auflösung des Vereins: Beide Beschlüsse sind nur mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen.

 

§ 9 Die Mittel

Der Verein Stuttgarter Kreis - Gesellschaft für DenkART e.V. ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht bzw. nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 10 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 11 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fallt das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Bildung und Erziehung.

 

§ 12 Schlussbestimmung

Die Satzung darf jederzeit auf Hinweis des Finanzamtes, des beurkundenden Notars oder des Gerichts vom Vorstand geändert werden, um die Gemeinnützigkeit und die Eintragung des Vereins zu erhalten.

 

Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 03.08.98 beschlossen.